Pressemitteilung Landkreis Fulda-068-2020

Empfehlungen von Schulamt, Gesundheitsamt, Stadt und Landkreis Fulda

Wann müssen Lehrer, Erzieher und Kinder von Schule und Kindergarten zu Hause bleiben?

LANDKREIS FULDA – 12.03.2020. In Bezug auf das Coronavirus und damit einhergehende SARS-CoV-2-Infektionen gibt es Unsicherheiten bei Schulen, Kindergärten, Lehrern, Erziehern und Eltern. Die Schulträger Stadt und Landkreis Fulda, das Staatliche Schulamt und das Gesundheitsamt teilen nun mit, wie bei den verschiedenen Fallkonstellationen gehandelt werden muss.

Das Schulamt, das Gesundheitsamt, Stadt und Landkreis Fulda bitten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinder vom Unterricht und dem Kindergarten für 14 Tage zu Hause zu bleiben, wenn sie selbst in einem internationalen Risikogebiet wie Italien oder einem besonders gefährdeten Gebiet – etwa dem Landkreis Heinsberg – waren. Diese Regionen sind tageaktuell auf der Internetseite www.rki.de abrufbar. Dies gilt auch, wenn Eltern oder Großeltern oder andere Personen, die mit in der häuslichen Gemeinschaft leben, aus einem dieser Risikogebiete zurückgekehrt sind. „In diesem Fall müssen Kinder ebenfalls vom Unterricht oder aus derKindertageseinrichtung zu Hause bleiben“, fügen Landrat Bernd Woide und Stephan Schmitt, Leiter des Staatlichen Schulamts Fulda, an. Sollten Symptome auftreten, können die Personen die 116-117 oder ihren Hausarzt anrufen.

Lehrer, Schüler, Erzieher und Kinder sollen zudem zu Hause bleiben, wenn Personen aus ihrem häuslichen Umfeld auf das Coronavirus getestet wurden, das Ergebnis aber noch nicht feststeht. Diese Personen sind bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses bis aufs Weitere vom Unterricht und ihrer Arbeit freigestellt, erklären Schulamt, Stadt und Landkreis Fulda.

„Wir appellieren an Lehrer, Eltern und Erzieher, die Aufforderung von Schulamt, Gesundheitsamt und den Schulträgern ernst zu nehmen und einzuhalten“, betonen Woide und Schmitt. Eine häusliche Absonderung in diesen Fällen ist eine unerlässliche Sicherheitsmaßnahme. Dabei ist wichtig, dass das Fernbleiben vom Unterricht der Schulleitung mitgeteilt wird.
Grundsätzlich gilt unabhängig von SARS-CoV-2, dass alle die erkrankt sind zu Hause bleiben müssen. Egal ob grippaler Infekt oder Influenza: Eine Übertragung an Mitschüler und Kollegen muss ebenfalls unbedingt vermieden werden.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind laut Schulamt sowie Stadt und Landkreis Fulda bis auf weiteres zu verschieben. Dazu zählen unter anderem Theater- und Kinobesuche, Basare und Konzerte. Schulen und Kindergärten sind aufgerufen, eigenverantwortlich solche Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Von dem Kontaktieren des Gesundheitsamtes in diesen Fällen bitten wir abzusehen.


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