Abschlussprüfung
Dokument Hauptschulabschluss
2017 / 2018
I. Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss bekommt, wer
Einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss bekommt, wer
Wer den Schulabschluss nicht erreicht, kann die neunte Klasse wiederholen, wenn die Eltern (die Erziehungsberechtigten) einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen (sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen) und dieser von der Klassenkonferenz genehmigt wird.
II. Die Zentrale Abschlussprüfung
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus den beiden Prüfungsteilen Projektprüfung und schriftliche Abschlussprüfungen (in Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch).
II.1. Die Projektprüfung als erster Bestandteil der Zentralen Abschlussprüfung
Die Projektprüfung erstreckt sich über mehrere Wochen. Projektprüfungen sind Gruppenprüfungen von drei bis vier, höchstens 5 Schülerinnen und Schülern. In der Projektprüfung sollen die Schüler/innen zeigen, dass sie selbstständig in einer Gruppe planen und arbeiten können. Deshalb unterstehen sie z.B. in der Durchführungsphase (s.u.) nicht immer einer direkten Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft. Es kann erforderlich sein, dass die Schüler/innen die Schule verlassen, um bestimmte Informationen einzuholen (Stadtbibliothek, Museum, …). Mit Ihrer Unterschrift im Anschreiben zu dieser Anlage bestätigen Sie, dass Sie damit einverstanden sind.
Die Projektprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Die Vorbereitungsphase
In der 4-wöchigen Vorbereitungsphase planen und beschreiben die Schülerinnen und Schüler neben dem normalen Unterricht ihr Projekt (Thema, Gliederung, Medien, außerschulische Vorhaben, Präsentation). Wichtig: Sie benötigen bereits in dieser frühen Phase einen von ihnen selbst ausgesuchten Ansprechpartner, der sie als Fachlehrkraft beratend unterstützt.
Die Schülerinnen und Schüler sammeln dann Informationen und Material, das sie später in der Durchführungsphase ausarbeiten. Am Ende der Vorbereitungsphase steht eine Projektbeschreibung. Das Thema und die Gliederung des Projekts müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Die Vorbereitungsphase fließt mit in die Benotung des Gesamtprojekts ein.
Zum Abschluss der Vorbereitungsphase erfolgen zwei Tage Klassenlehrerunterricht.
2. Die Durchführungsphase
An den vier Tagen der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig über jeweils 5 Unterrichtsstunden in der Schule an ihrem Projekt. Sie bereiten dabei auch ihre Gruppenpräsentation vor. Das Arbeitsverhalten in der Schule wird von mehreren Lehrkräften beobachtet und benotet!
Jede Schülerin / jeder Schüler einer Gruppe muss eine Projektmappe abgeben, die in die Benotung mit einfließt.
3. Die Prüfung in Form einer Gruppenpräsentation
Die Gruppenpräsentation erfolgt vor einem Prüfungsausschuss, der in der Regel aus einem Mitglied der Schulleitung, dem Betreuungslehrer und einer weiteren Fachlehrkraft besteht. Achtung: wer am Termin der Gruppenpräsentation krank ist, benötigt ein ärztliches Attest. Nur dann gibt es einen Ersatztermin!
Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten, alle Mitglieder der Gruppe müssen einen Teil der Präsentation vortragen, die Redeanteile sollten in etwa gleich lang sein:
Präsentation der Gruppenarbeit: 15 Minuten bis 30 Minuten
Restliche Zeit: Befragung durch die Prüfer
Der Prüfungsausschuss benotet die Präsentation. Die Note der Präsentation bildet zusammen mit den Noten der übrigen Prüfungsteile (Vorbereitungsphase, Durchführungsphase und Projektmappe) eine Gesamtnote für die Projektprüfung. Diese Note fließt mit in die Berechnung des Notendurchschnitts des Abschlusszeugnisses am Schuljahresende ein.
II.2 Die schriftlichen Prüfungen als weitere Bestandteile der Zentralen Abschlussprüfung
In folgenden Fächern gibt es zentrale (hessenweit einheitliche) schriftliche Abschlussprüfungen:
Termine der Schriftlichen Abschlussprüfungen: siehe unten
Falls eine Schülerin / ein Schüler an einem dieser Termine krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Nur dann kann die Schülerin / der Schüler den Nachschreibetermin wahrnehmen.
Nachschreibetermine der Schriftlichen Abschlussprüfungen: siehe unten
III. Die Benotung
Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis sind in erster Linie die Leistungen im Unterricht des zweiten Halbjahres!
In den Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) wird die Abschlussnote so ermittelt:
– Noten des 2. Halbjahres: zählen doppelt
– Prüfungsnoten: zählen einfach
Vor der Berechnung des Durchschnitts werden die Noten auf ganze Noten gerundet.
Beispiel Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im 2. Halbjahr: 3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung: 2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (3 + 3) + 2 = 8 ⇨ 8 : 3 = 2,6 ⇨ Rundung auf Note: 3,0
Bei der Projektprüfung bildet die Note der Prüfungsleistung die Endnote.
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die Prüfungsfächer und die Projektprüfung werden hierbei doppelt gewichtet. Die Durchschnittsnote wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Das in Klasse 8 zuletzt unterrichtete Fach Politik und Wirtschaft wird im Abschlusszeugnis zwar aufgelistet, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
Voraussetzungen zum Besuch einer weiterführenden Schule
Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) an der Konrad-Zuse-Schule
Voraussetzung: Mit/ohne Hauptschulabschluss oder Mittlerem Abschluss:, nicht älter als 18 Jahre
Die Schulform BÜA vermittelt im ersten Jahr eine Grundbildung in einem Berufsfeld mit dem erforderlichen theoretischen und praktischen Fachwissen und eine weiterführende Allgemein-bildung sowie – sofern noch nicht vorhanden – das Erreichen des Hauptschulabschlusses.
Im zweiten Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung des Mittleren Abschlusses.
Mit dem erfolgreichen Abschluss kann der/die Absolvent/in folgende weiterführende Schulen besuchen:
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern alles Gute und viel Erfolg!
Die Schulleitung
Stand: 30.10.2017
Dokument Hauptschulabschluss
2017 / 2018
im Bildungsgang Realschule
I. Realschulabschluss / Qualifizierender Realschulabschluss
Der Bildungsgang Realschule endet am Ende der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) in Form
des einfachen Realschulabschlusses oder des qualifizierenden Realschulabschlusses.
Der (einfache) Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn
Der Realschulabschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn
Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende über die Feststellung der Gesamtleistung und die Vergabe des Abschlusses.
II. Die Zentrale (hessenweit einheitliche) Abschlussprüfung
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsbestandteilen:
In den drei Hauptfächern gibt es zentrale schriftliche Abschlussprüfungen:
Termine siehe unten
Bei Krankheit an einem dieser Termine muss innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die Nachschreibetermine: siehe unten
Das Hessische Kultusministerium hat im August 2011 festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen Realschule als Bestandteil der Abschlussprüfung eine Hausarbeit mit Präsentation anfertigen und vortragen müssen.
Die Hausarbeit mit Präsentation kann in jedem Fach, das in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 als Pflichtunterricht angeboten wurde, erarbeitet werden. Ausgenommen hiervon sind die drei Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Das gewählte Thema muss dem Stoff der 10. Klasse angemessen sein und problemorientiert aufbereitet werden.
Die Hausarbeit wird als Präsentation vor einer Prüfungskommission vorgetragen. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis maximal 12 Minuten. Daran anschließend folgen Nachfragen. Die Präsentation wird von der Prüfungskommission benotet. Diese setzt sich zusammen aus Prüfungsvorsitzender/-vorsitzendem, Prüfer/in und Protokollant/in.
Die Form der Präsentation bleibt der Schülerin/dem Schüler überlassen (Plakat, Video, POWERPOINT, usw.).
Die Termine und die formalen Vorgaben bei der Hausarbeit (wie z.B. Seitenränder, Abstände, richtiges Zitieren, Quellenangaben, usw.) müssen eingehalten werden. Wie eine Hausarbeit mit Präsentation erstellt wird, haben die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch gelernt.
Die Ausarbeitung der Hausarbeit mit Präsentation erfolgt in mehreren Zwischenschritten. Die von der Schule vorgegebenen Termine sind unbedingt einzuhalten.
Termine zur Hausarbeit mit Präsentation (HP):
⇨ Beratungsphase zur HP (Wahl der Fachlehrkraft, des Themas, Erstellung der Gliederung)
Bis zur Abgabe des Themas zur Genehmigung durch die Schulleitung müssen drei Beratungstermine wahrgenommen werden. Kann eine Schülerin/ein Schüler bis zwei Wochen vor dem Abgabetermin aus Eigenverschulden weder eine Fachlehrkraft benennen noch einen Beratungsnachweis vorlegen, wird der Schülerin / dem Schüler von der Schulleitung eine Fachlehrkraft und ein Prüfungsfach sowie das Prüfungsthema zugewiesen!
⇨ Einreichen des Themas einschließlich der Gliederung zur Genehmigung durch die Schulleitung (Vordruck!)
(Auf dem Vordruck ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich).
⇨ Genehmigung des Themas durch die Schulleitung
⇨ Abgabe der Hausarbeit zur Präsentation
⇨ Die Präsentation der Hausarbeit erfolgt im Januar
III. Die Benotung
Die Endnote in den vier Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in dem Fach, in welchem die Hausarbeit mit Präsentation erarbeitet wurde, wird aus der Note am Ende der Jahrgangsstufe 10 (also der Zeugnisnote des zweiten Halbjahres) und der Prüfungsleistung gerundet auf ganze Noten gebildet. Die Zeugnisnote im 2. Halbjahr wird doppelt, die Prüfungsleistung hingegen einfach gewichtet.
Beispiel Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im 2. Halbjahr:3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung:2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (3 + 3) + 2 = 8 ⇨8 : 3 = 2,6 ⇨ Rundung auf Note: 3,0
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die Prüfungsfächer werden dabei doppelt gewichtet. Die Gesamtleistung wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Die in Klasse 9 letztmalig unterrichteten Fächer Musik und Arbeitslehre werden im Abschlusszeugnis zwar aufgelistet, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
Voraussetzungen zum Besuch einer weiterführenden Schule
Allgemeinbildendes Gymnasium
Die Schulleitung des Allgemeinbildenden Gymnasiums entscheidet anhand des Abschluss-zeugnisses, ob sie die Schülerin/den Schüler aufnimmt. Für gewöhnlich werden in den drei Hauptfächern wie auch in den Nebenfächern mindestens gute Noten erwartet.
Berufliches Gymnasium (BG)
Voraussetzung hierfür ist der qualifizierende Realschulabschluss und die Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule (also der Jahnschule). Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung des Beruflichen Gymnasiums.
Fachoberschule
Die Noten in den drei Hauptfächern müssen mindestens 3/3/4 betragen und es muss eine Empfehlung der Klassenkonferenz der abgebenden Schule vorliegen.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Prüfungen bzw. Abschlüssen haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Jahnschule Hünfeld (Tel.: 06652 / 79 39 80).
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern alles Gute und viel Erfolg!
Die Schulleitung
Stand: 18.09.2018
Dokument Realschulabschluss
2017 / 2018
Formular „Beratungsnachweise/…“
(zweiseitiger gelber Vordruck)
03.06. bis 05.06.2019
Montag bis Mittwoch
Nachschreibetermine
Nachschreibetermine
Stand: 07.08.2018
Dokument Vorläufige Termine
2018 / 2019