Abschlussprüfung
Dokument Hauptschulabschluss
2024 / 2025
I. Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss bekommt, wer
Einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss bekommt, wer
Wer den Schulabschluss nicht erreicht, kann die neunte Klasse wiederholen, wenn die Eltern (die Erziehungsberechtigten) einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen (sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen) und dieser von der Klassenkonferenz genehmigt wird.
II. Die Zentrale Abschlussprüfung
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus den beiden Prüfungsteilen Projektprüfung und Zentrale Schriftliche Abschlussprüfung (in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch).
II.1. Die Projektprüfung als erster Bestandteil der Zentralen Abschlussprüfung
Die Projektprüfung erstreckt sich über mehrere Wochen. Projektprüfungen sind mündliche Gruppenprüfungen von drei bis vier, höchstens 5 Schülerinnen und Schülern. In der Projektprüfung sollen die Schüler/innen zeigen, dass sie selbstständig in einer Gruppe planen und arbeiten können. Deshalb unterstehen sie z.B. in der Durchführungsphase (s.u.) nicht immer einer direkten Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft. Es kann erforderlich sein, dass die Schüler/innen die Schule verlassen, um bestimmte Informationen einzuholen (Stadtbibliothek, Museum, …).
Die Projektprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Die Vorbereitungsphase (siehe beigefügter Terminplan „Vorläufige Termine zur Abschlussprüfung“)
In der Vorbereitungsphase planen und beschreiben die Schülerinnen und Schüler neben dem normalen Unterricht ihr Projekt (Thema, Gliederung, Medien, außerschulische Vorhaben, Präsentation). Wichtig: Sie benötigen bereits in dieser frühen Phase eine von ihnen selbst ausgesuchte Betreuungslehrkraft, die sie als Fachlehrkraft beratend unterstützt.
Die Schülerinnen und Schüler sammeln dann Informationen und Material, das sie später in der Durchführungsphase ausarbeiten. Zum Abschluss der Vorbereitungsphase erfolgt über zwei Tage hinweg Klassenlehrerunterricht. Am Ende der Vorbereitungsphase muss eine formal vorgegebene Projektbeschreibung abgegeben werden. Das Thema und die Gliederung des Projekts müssen dann von der Schulleitung noch genehmigt werden.
Die Vorbereitungsphase fließt mit in die Benotung des Gesamtprojekts ein.
2. Die sich anschließende Durchführungsphase
An den vier Tagen der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig in der Schule über jeweils 5 Unterrichtsstunden an ihrem Projekt. Sie bereiten dabei ihre Gruppenpräsentation vor. Das Arbeitsverhalten in dieser Phase wird von den Lehrkräften beobachtet und benotet! Jede Schülerin / jeder Schüler einer Gruppe muss am Ende der Durchführungsphase eine Projektmappe abgeben, die mit in die Benotung einfließt.
3. Die Prüfung in Form einer mündlichen Gruppenpräsentation
Die Gruppenpräsentation erfolgt vor einem Prüfungsausschuss, der in der Regel aus einem Mitglied der Schulleitung, der Betreuungslehrkraft und einer weiteren Fachlehrkraft besteht. Achtung: wer am Termin der Gruppenpräsentation krank ist, benötigt ein ärztliches Attest. Nur dann wird ein Ersatztermin angeboten! Für gewöhnlich erfolgt dieser Prüfungsteil Anfang/Mitte Februar.
Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten, alle Mitglieder der Gruppe müssen einen Teil der Präsentation vortragen, die Redeanteile sollten in etwa gleich lang sein:
Präsentation der Gruppenarbeit: mindestens 15 bis 30 Minuten
Restliche Zeit: Befragung durch die Prüfer/in, den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss benotet die Präsentation. Die Note der Präsentation bildet zusammen mit den Noten der übrigen Prüfungsteile (Vorbereitungsphase, Durchführungsphase und Projektmappe) eine Gesamtnote für die Projektprüfung. Diese Note fließt in die Berechnung des Notendurchschnitts des Abschlusszeugnisses am Schuljahresende ein.
II.2 Die schriftlichen Prüfungen als weitere Bestandteile der Zentralen Abschlussprüfung
In folgenden Fächern gibt es im Mai/Anfang Juni hessenweit einheitliche schriftliche Abschlussprüfungen:
Deutsch 180 Minuten
Mathematik 135 Minuten
Englisch 135 Minuten
Falls eine Schülerin / ein Schüler an einem dieser Termine krank ist, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nur dann kann die Schülerin / der Schüler den Nachschreibetermin wahrnehmen.
III. Die Benotung
Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis sind in erster Linie die Leistungen im Unterricht des zweiten Schulhalbjahres!
In den Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) wird die Abschlussnote so ermittelt:
– Note im Hauptfach des 2. Halbjahres: zählt doppelt
– Note in der schriftlichen Prüfung im Hauptfach: zählt einfach
Vor der Berechnung des Durchschnitts werden die Noten auf ganze Noten gerundet.
Beispiel Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im zweiten Halbjahr: 3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung: 2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (3 + 3) + 2 = 8 ⇨ 8 : 3 = 2,6 ➜ Rundung auf Note: 3,0
Bei der Projektprüfung ist die auf die ganze Note gerundete Prüfungsleistung die Endnote.
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die Prüfungsfächer und die Projektprüfung werden hierbei doppelt gewichtet. Die Durchschnittsnote wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet (z.B. 2,1).
Das in Klasse 8 zuletzt unterrichtete Fach Politik und Wirtschaft wird im Abschlusszeugnis zwar aufgelistet, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
Wie kann es nach dem Abschluss der Hauptschulschule weitergehen?
Voraussetzung: Mit/ohne Hauptschulabschluss, nicht älter als 18 Jahre
Die erste Stufe dauert grundsätzlich ein Jahr. Sie dient der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsorientierung. Es besteht die Möglichkeit, sofern noch nicht vorhanden – einen Hauptschulabschluss zu erwerben oder nach dem Abschluss der Stufe 1 eine Ausbildung zu beginnen.
Die zweite Stufe richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf oder eine weiterführende Schulform anstreben, bei dem der mittlere Abschluss wünschenswert bzw. vorausgesetzt wird. Mit dem erfolgreichen Abschluss können weiterführende Schulen besucht oder eine Ausbildung begonnen werden.
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern alles Gute und viel Erfolg!
Die Schulleitung
Stand: 09.2024
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2024 / 2025
im Bildungsgang Realschule
I. Realschulabschluss / Qualifizierender Realschulabschluss
Der Bildungsgang Realschule endet am Ende der Jahrgangsstufe 10 mit dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) in Form
des einfachen Realschulabschlusses oder des qualifizierenden Realschulabschlusses.
Der (einfache) Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn
Der Realschulabschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn
Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende über die Feststellung der Gesamtleistung und über die Vergabe des Abschlusses.
II. Die (hessenweit einheitliche) Zentrale Abschlussprüfung
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsbestandteilen:
1. Die Schriftliche Zentrale Abschlussprüfung
In den drei Hauptfächern gibt es im Mai/Anfang Juni schriftliche Abschlussprüfungen:
Deutsch 180 Minuten
Englisch 135 Minuten
Mathematik 135 Minuten
Bei Krankheit an einer Prüfung muss innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
2. Der Prüfungsbestandteil Hausarbeit mit Präsentation (HP)
Das Hessische Kultusministerium hat im August 2011 festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen Realschule als Bestandteil der Abschlussprüfung eine Hausarbeit mit Präsentation anfertigen und vortragen müssen.
Die Hausarbeit mit Präsentation kann in jedem Fach, das in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 als Pflichtunterricht angeboten wurde, erarbeitet werden. Ausgenommen hiervon sind die drei Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Das gewählte Thema muss dem Stoff der 10. Klasse angemessen sein und problemorientiert aufbereitet werden.
Die Hausarbeit wird als Präsentation vor einer Prüfungskommission vorgetragen. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 bis maximal 12 Minuten. Anschließend folgen Nachfragen. Die Präsentation wird von einer Prüfungskommission benotet, die sich aus Prüfungsvorsitzende/ -vorsitzendem, Prüfer/in und Protokollant/in zusammensetzt.
Die Form der Präsentation bleibt der Schülerin/dem Schüler überlassen (Plakat, POWERPOINT, usw.).
Die Termine und die formalen Vorgaben bei der Hausarbeit (wie z.B. Seitenränder, Abstände, Zitate, Quellenangaben, usw.) müssen eingehalten werden. Wie eine Hausarbeit mit Präsentation erstellt wird, haben die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch gelernt.
Die Ausarbeitung der Hausarbeit mit Präsentation erfolgt in mehreren Zwischenschritten. Dabei sind die von der Schule vorgegebenen Termine einzuhalten.
Die Termine des Prüfungsteils Hausarbeit mit Präsentation (HP) siehe unten – Download Terminplan zur Abschlussprüfung
Beratungsphase zur HP
In der Beratungsphase wählt die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/einen Prüfer und stimmt mit ihnen in zwei Beratungsgesprächen das problemorientierte Thema und die Gliederung ab. Kann eine Schülerin/ein Schüler aus Eigenverschulden bis eine Woche vor dem Abgabetermin weder eine Prüferin/einen Prüfer benennen noch einen Beratungsnachweis vorlegen, wird die Schulleitung der Schülerin/dem Schüler eine Fachlehrkraft, ein Prüfungsfach und das Prüfungsthema zuweisen!
⇨ Einreichen des Themas einschließlich der Gliederung
zur Genehmigung durch die Schulleitung (Vordruck!) gewöhnlich 2 Wochen vor Beginn der Herbstferien
Bitte beachten: Auf dem Vordruck ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
⇨ Abgabe der Hausarbeit zur Präsentation erfolgt bis spätestens Anfang Dezember
⇨ Die Präsentation erfolgt im Januar in den ersten drei Wochen nach Ende der Weihnachtsferien.
III. Die Benotung
Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis sind in erster Linie die Leistungen im
Unterricht des zweiten Halbjahres!
Die Endnote in den vier Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und in dem Fach, in welchem die Hausarbeit mit Präsentation erarbeitet wurde, wird aus der Note am Ende der Jahrgangsstufe 10 (also der Zeugnisnote des zweiten Halbjahres) und der Prüfungsleistung gerundet auf ganze Noten gebildet. Die Zeugnisnote im 2. Halbjahr wird doppelt, die Prüfungsleistung hingegen einfach gewichtet.
Beispiel Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im 2. Halbjahr: 3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung: 2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (3 + 3) + 2 = 8 ⇨ 8 : 3 = 2,6 ➜ Rundung auf Note: 3,0
Feststellung der Gesamtleistung (Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis)
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die (vier) Prüfungsfächer werden dabei doppelt gewichtet. Die Gesamtleistung wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Die in Klasse 9 letztmalig unterrichteten Fächer Musik und Arbeitslehre werden im Abschlusszeugnis zwar aufgelistet, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
IV. Übergänge
Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung.
Der qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt:
Die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.
Näheres regelt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO vom 17. August 2009), die im Bereich Schulrecht unter Abitur/Oberstufe eingesehen werden kann.
Ein Realschulabschluss mit mindestens „befriedigend“ in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als „ausreichend“ berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Fachoberschule.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Prüfungen und Abschlüssen haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Jahnschule Hünfeld (Tel.: 0661 / 6006 551000).
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern alles Gute und viel Erfolg!
Die Schulleitung
Stand: 09.2024
Dokument Realschulabschluss
2024 / 2025
zu Abschlussprüfung, Feier zur Schulentlassung und Abschlussklassen
Stand: 12.09.2024