Stand: 28.04.2021
Tragen einer FFP2-Maske in Schulbussen
Sehr geehrte Eltern,
durch die am Freitag umgesetzte Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes kommt es bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu einer Verschärfung der Maskenpflicht.
Die Verschärfung gilt ebenfalls in der Schülerbeförderung, einschließlich dem freigestellten Schulbusverkehr und in den Sammelbeförderungen.
Statt medizinischen Masken wie OP-Masken sind FFP2-Masken nunmehr als ausschließliche Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbare) zulässig. [weiterlesen]
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,
Hubertus Reith, Schulleiter