Abschlussprüfung
Dokument Hauptschulabschluss
2025 / 2026
I. Hauptschulabschluss / Qualifizierender Hauptschulabschluss
Einen Hauptschulabschluss bekommt, wer
Einen Qualifizierenden Hauptschulabschluss bekommt, wer
Wer den Schulabschluss nicht erreicht, kann die neunte Klasse wiederholen, wenn die Eltern (die Erziehungsberechtigten) einen Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen (sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen) und dieser von der Klassenkonferenz genehmigt wird.
II. Die Zentrale Abschlussprüfung
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus den beiden Prüfungsteilen Projektprüfung und Zentrale Schriftliche Abschlussprüfung (in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch).
II.1. Die Projektprüfung als erster Bestandteil der Zentralen Abschlussprüfung
Die Projektprüfung erstreckt sich über mehrere Wochen. Projektprüfungen sind mündliche Gruppenprüfungen von drei bis vier, höchstens 5 Schülerinnen und Schülern. In der Projektprüfung sollen die Schüler/innen zeigen, dass sie selbstständig in einer Gruppe planen und arbeiten können. Deshalb unterstehen sie z.B. in der Durchführungsphase (s.u.) nicht immer einer direkten Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft. Es kann erforderlich sein, dass die Schüler/innen die Schule verlassen, um bestimmte Informationen einzuholen (Stadtbibliothek, Museum, …).
Mit Ihrer Unterschrift im Anschreiben zu dieser Anlage bestätigen Sie, dass Sie damit einverstanden sind.
Die Projektprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Die Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase planen und beschreiben die Schülerinnen und Schüler neben dem normalen Unterricht ihr Projekt. Dazu müssen sie sich zuerst in einer Gruppe zusammenfinden und ein Thema auswählen. Nach der Themenwahl müssen sie eine Betreuungslehrkraft finden, die sie als Fachlehrkraft bei der Projekterarbeitung beratend unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler sammeln dann die Informationen und das Material zu ihrem Projekt. Am Ende der Vorbereitungsphase muss eine von der Schule vorgegebene Vorlage zur Projektbeschreibung abgegeben werden. Das Thema und die Gliederung des Projekts müssen anschließend von der Schulleitung genehmigt werden.
Die Vorbereitungsphase fließt mit in die Benotung des Gesamtprojekts ein.
2. Die sich anschließende Durchführungsphase
An den vier Tagen der Durchführungsphase arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig in der Schule über jeweils 5 Unterrichtsstunden an ihrem Projekt. Sie bereiten dabei ihre Gruppenpräsentation vor. Das Arbeitsverhalten in dieser Phase wird von den Lehrkräften beobachtet und benotet! Jede Schülerin / jeder Schüler einer Gruppe muss am Ende der Durchführungsphase eine Projektmappe abgeben, die mit in die Benotung einfließt.
3. Die Prüfung in Form einer mündlichen Gruppenpräsentation
Die Gruppenpräsentation erfolgt vor einem Prüfungsausschuss, der in der Regel aus einem Mitglied der Schulleitung, der Betreuungslehrkraft und einer weiteren Fachlehrkraft besteht.
Achtung: wer am Termin der Gruppenpräsentation krank ist, benötigt ein ärztliches Attest. Nur dann wird ein Ersatztermin angeboten!
Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten, alle Mitglieder der Gruppe müssen einen Teil der Präsentation vortragen, die Redeanteile sollten in etwa gleich lang sein:
Präsentation der Gruppenarbeit: mindestens 15 bis 30 Minuten
Restliche Zeit: Befragung durch die Prüfer/in, den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss benotet die Präsentation. Die Note der Präsentation bildet zusammen mit den Noten der übrigen Prüfungsteile (Vorbereitungsphase, Durchführungsphase und Projektmappe) eine Gesamtnote für die Projektprüfung. Diese Note fließt in die Berechnung des Notendurchschnitts des Abschlusszeugnisses am Schuljahresende ein.
Alle Termine zur Prjektprüfung sowie bis zum Schuljahresende finden Sie auf der beigefügten Übersicht über „Vorläufige Termine zur Abschlussprüfung“.
II.2 Die schriftlichen Prüfungen als weitere Bestandteile der Zentralen Abschlussprüfung
In folgenden Fächern gibt es hessenweit einheitliche schriftliche Abschlussprüfungen:
Termine der Schriftlichen Abschlussprüfungen: 18.05.2028 (M), 20.05.2026 (D), 22
Abschlussprüfung Haupt- und Realschulabschluss – Jahnschule Hünfeld.05.2026 (E)
Falls eine Schülerin / ein Schüler an einem dieser Termine krank ist, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nur dann kann die Schülerin / der Schüler den Nachschreibetermin wahrnehmen.
Die Nachschreibetermine sind vom 01.06. – 03.06.2026.
III. Die Benotung
1. Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis
Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis sind in erster Linie die Leistungen im Unterricht des zweiten Schulhalbjahres!
In den Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) wird die Abschlussnote so ermittelt:
– Note im Hauptfach des 2. Halbjahres: zählt doppelt
– Note in der schriftlichen Prüfung im Hauptfach: zählt einfach
Vor der Berechnung des Durchschnitts werden die Noten auf ganze Noten gerundet.
Beispiel Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im zweiten Halbjahr: 3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung: 2 (wird einfach gewichtet)
➔ (3 + 3) + 2 = 8 8 : 3 = 2,6 ➔ Rundung auf Note: 3,0
Bei der Projektprüfung ist die auf die ganze Note gerundete Prüfungsleistung die Endnote.
2. Die Berechnung des Notendurchschnitts des Abschlusszeugnisses
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die Prüfungsfächer und die Projektprüfung werden hierbei doppelt gewichtet. Die Durchschnittsnote wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet (z.B. 2,1).
Das in Klasse 8 zuletzt unterrichtete Fach Politik und Wirtschaft wird im Abschlusszeugnis zwar aufgelistet, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
Wie kann es nach dem Abschluss der Hauptschulschule weitergehen?
1. Der Hauptschulabschluss bietet den Schülerinnen und Schülern neben dem Einstieg in die duale Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der schulischen Aus- und Weiterbildung.
2. Der qualifizierende Hauptschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens „befriedigend“ in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Fach nicht schlechter als „ausreichend“ sowie in allen anderen Fächern im Durchschnitt mindestens „befriedigend“ berechtigt zusätzlich zum Übergang in die zweijährige Berufsfachschule.
3. Besuch der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) (Konrad-Zuse-Schule)
Voraussetzung: Mit/ohne Hauptschulabschluss, nicht älter als 18 Jahre
Die erste Stufe dauert ein Jahr. Sie dient der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsorientierung. Es besteht die Möglichkeit, sofern noch nicht vorhanden – einen Hauptschulabschluss zu erwerben oder nach dem Abschluss der Stufe 1 eine Ausbildung zu beginnen.
Die zweite Stufe richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf oder eine weiterführende Schulform anstreben, bei dem der mittlere Abschluss wünschenswert bzw. vorausgesetzt wird. Mit dem erfolgreichen Abschluss können weiterführende Schulen besucht oder eine Ausbildung begonnen werden.
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschlussschülern alles Gute und viel Erfolg! Die Schulleitung
Stand: 09.2024
Dokument Hauptschulabschluss
2025 / 2026
I. Der Realschulabschluss / der qualifizierende Realschulabschluss
Der Bildungsgang Realschule endet am Ende der Jahrgangsstufe 10 mit dem Mittleren
Abschluss (Realschulabschluss) in Form
des Realschulabschlusses oder des qualifizierenden Realschulabschlusses.
Der Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn
➢die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Realschulabschlusses am Ende der
Jahrgangsstufe 10 erfüllt sind (mindestens ausreichende Leistungen in allen
Fächern des Pflicht- und des Wahlpflichtunterrichts bzw. entsprechender
Ausgleich bei nicht ausreichenden Leistungen – siehe VOBGM § 59 Absatz 3),
➢die Abschlussprüfung (siehe Ziffer II.) abgelegt und
➢eine Gesamtleistung von 4,4 oder besser erzielt wurde.
Der Realschulabschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn
➢die Voraussetzungen zum Erwerb des Realschulabschlusses gegeben sind (s.o.),
➢die aus den Endnoten nach § 61 Abs. 2 und 3 VOBGM berechnete
Durchschnittsnote sowohl in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste
Fremdsprache als auch in den übrigen Fächern gleichfalls jeweils mindestens
befriedigend (3,0) ist und
➢die Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin
oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen
Oberstufe bzw. des Beruflichen Gymnasiums erwarten lassen.
Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende über die Feststellung der Gesamtleistung und über die Vergabe des Abschlusses.
II. Die (hessenweit einheitliche) Zentrale Abschlussprüfung (ZAP)
Die Zentrale Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsbestandteilen:
1. Der Prüfungsbestandteil „Hausarbeit mit Präsentation“ (HP)
Das Hessische Kultusministerium hat 2011 festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse Realschule eine Hausarbeit mit Präsentation als Bestandteil der Abschlussprüfung anfertigen und vortragen müssen.
Die Hausarbeit mit Präsentation kann in jedem Fach, das in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 als Pflichtunterricht angeboten wurde, erarbeitet werden. Ausgenommen hiervon sind die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Französisch.
Das gewählte Thema muss dem Stoff der 10. Klasse angemessen sein und problemorientiert aufbereitet werden.
Die Hausarbeit wird als Präsentation vor einer Prüfungskommission vorgetragen. Diese setzt sich zusammen aus Prüfungsvorsitzende/-vorsitzender, Prüfer/in und Protokollant/in. Die
Dauer der Präsentation beträgt 10 bis maximal 12 Minuten. Anschließend folgen Nachfragen.
Die Form der Präsentation bleibt der Schülerin/dem Schüler überlassen (Plakat, PowerPoint, etc.).
Die Termine und die formalen Vorgaben bei der Anfertigung der Hausarbeit (wie z.B. Seitenränder, Abstände, Zitate, Quellenangaben, usw.) müssen eingehalten werden. Wie eine Hausarbeit mit Präsentation erstellt wird, lernen die Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch.
Die Ausarbeitung der Hausarbeit mit Präsentation erfolgt in mehreren Zwischenschritten. Dabei sind die von der Schule vorgegebenen Termine einzuhalten.
Die voraussichtlichen Termine des Prüfungsteils Hausarbeit mit Präsentation (HP) im Überblick
⇨ Beratungsphase zur HP (Wahl der Prüferin/des Prüfers, des Themas, Erstellung der
Gliederung) ab 18.08.2025
In der Beratungsphase wählt die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/einen Prüfer und stimmt mit ihr/ihm in zwei Beratungsgesprächen das problemorientierte Thema und die Gliederung ab. Kann eine Schülerin/ein Schüler aus Eigenverschulden bis eine Woche vor dem Abgabetermin weder eine Prüferin/einen Prüfer benennen noch einen Beratungsnachweis vorlegen, wird die Schulleitung der Schülerin/dem Schüler eine Fachlehrkraft, ein Prüfungsfach und das Prüfungsthema zuweisen!
⇨ Abgabe des Vordrucks Beratungsnachweis mit Thema einschließlich der Gliederung zur Genehmigung durch die Schulleitung bis 22.09.2025
(Auf dem Vordruck ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich!).
⇨ Genehmigung des Themas durch die Schulleitung bis 29.09.2025
⇨ Abgabe der Hausarbeit zur Präsentation am 28.11.2025
⇨ Die Präsentation erfolgt voraussichtlich im Zeitraum vom 13.01. – 29.01.26
2. Der Prüfungsbestandteil „Schriftliche Zentrale Abschlussprüfung“
In den drei Hauptfächern gibt es hessenweit einheitliche schriftliche Abschlussprüfungen:
• Englisch 135 Minuten am Montag, den 18.05.2026
• Deutsch 180 Minuten am Mittwoch, den 20.05.2026
• Mathematik 135 Minuten am Freitag, den 22.05.2026
Bei Krankheit an einem dieser Termine muss innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die Nachschreibetermine sind vom 01.06. bis 03.06.2026.
III. Noten und Ermittlung des Notendurchschnitts
Grundlage für die Noten im Abschlusszeugnis sind in erster Linie die Leistungen im Unterricht des zweiten Halbjahres!
Die Endnote in den vier Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und in dem Fach, in welchem die Hausarbeit mit Präsentation erarbeitet wurde, wird aus der Note am Ende der Jahrgangsstufe 10 (also der Zeugnisnote des zweiten Halbjahres) und der Prüfungsleistung gerundet auf ganze Noten gebildet. Die Zeugnisnote im 2. Halbjahr wird doppelt, die Prüfungsleistung einfach gewichtet.
Beispiel 1 Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im 2. Halbjahr:3 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung:2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (3 + 3) + 2 = 8 ⇨ 8 : 3 = 2,6 ➜ Rundung auf Note: 3,0
Beispiel 2 Prüfungsfach Deutsch
Zeugnisnote Deutsch im 2. Halbjahr:4 (wird doppelt gewichtet)
Note in der schriftlichen Prüfung:2 (wird einfach gewichtet)
⇨ (4 + 4) + 2 = 10 ⇨ 10 : 3 = 3,3 ➜ Rundung auf Note: 3,0
(In diesem Fall würde die Note im Zeugnis automatisch auf die Note 3 angehoben)
Feststellung der Gesamtleistung (Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis)
Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller in der Abschlussklasse unterrichteten Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichts. Die (vier) Prüfungsfächer werden dabei doppelt gewichtet. Die Gesamtleistung wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Die in Klasse 9 letztmalig unterrichteten Fächer Arbeitslehre und Musik werden im Ab- schlusszeugnis zwar aufgeführt, bei der Feststellung der Gesamtleistung jedoch nicht mit einbezogen.
IV. Übergänge
Der Realschulabschluss bietet den Einstieg in eine duale Ausbildung.
Der qualifizierende Realschulabschluss berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium, die Fachoberschule und zu weiteren Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe kann zudem erlangt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Oberstufen- und Abiturverordnung § 2 Abs. 2 OAVO erfüllt sind. Hier gilt:
⇨ Die Schülerin oder der Schüler hat den mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste
Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls
eine Durchschnittsnote von besser als befriedigend (< 3,0) erreicht.
Ein Realschulabschluss mit mindestens „befriedigend“ in zwei der Hauptfächer Deutsch, Englisch und Mathematik und im dritten Hauptfach nicht schlechter als „ausreichend“ berechtigt zum Übergang in die zweijährige Fachoberschule (FOS).
Sollten Sie weitere Fragen zu den Prüfungen und Abschlüssen haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Jahnschule Hünfeld (Tel.: 0661 / 6006 551 000).
Für das kommende Schuljahr wünschen wir unseren Abschlussschülerinnen und Abschluss- schülern alles Gute und viel Erfolg!
Die Schulleitung
Stand: 11.2025
Dokument Realschulabschluss
2025 / 2026
zu Abschlussprüfung, Feier zur Schulentlassung und Abschlussklassen
Stand: 18.08.2025